Lerninhalte |
Der interpraxiale Diskurs zwischen Universität und Studienseminar ist in den Bestimmungen zur Durchführung des Praxissemesters rechtlich verankert. Gleichwohl sind direkte Kontakte zwischen Vertreter*innen der Universität einerseits und den Zentren für schulpraktische Lehrer*innenausbildung andererseits eher selten. Dabei sind die in Gesprächen abzustimmenden Entscheidungen zahlreich; sie betreffen nicht nur – bspw. – die Vorbereitung kleiner Forschungsvorhaben, die die (angehenden) Referendar*innen in ihrem Vorbereitungsdienst durchführen sollen, und Modalitäten der Führung eines Protfolios, sondern auch fachlich Grundlegendes wie insbesondere pädagogische und ästhetische Basisüberlegungen. Nicht zuletzt sollte die musikpädagogische (Bildungs- bzw. Ausbildungs-)Praxis, zu der auch die Betreuung der (angehenden) Referendar*innen durch Mentor*innen gehört, an der Generierung musikpädagogischer Forschungsfragen beteiligt sein. Denn die kommunikative Nutzung der Durchlässigkeit von Entstehungs-, Begründungs- und Verwertungszusammenhang musikpädagogischer Forschung kann in wissenschaftlicher Musikpädagogik, die auf die Verbesserung musikpädagogischer Praxen zielt, zur sinnvollen Gestaltung der gesamten Musiklehrer*innenbildung beitragen. – In der Seminararbeit sollen diese Fragen in vereinzelten Gesprächen mit dem Fachleiter Musik des Essener Zentrums für schulpraktische Lehrer*innenausbidlung erörtert werden – in Gesprächen also, die der sorgfältigen wissenschaftlichen Vorbereitung bedürfen. Zudem soll ein Musiklehrer*innen-Tag vorbereitet werden, an dem Möglichkeiten des Austauschs zwischen Schulen, ZfsL und Hochschule erörtert werden. |