Kommentar |
Anmeldung: ab 15.03.2024 unter https://organizer.folkwang-uni.de
Die angegebenen Termine sind zwei Optionen. An beiden Terminen werden die gleichen Inhalte vermittelt.
Veranstaltungsort: Zoom
Diese Veranstaltung ist eine Kooperation der Career Services von 17 Kunst- und Musikhochschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der KSK.
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Lerninhalte |
Die Künstlersozialkasse (KSK) – Wie sie funktioniert, wann sie für Euch in Frage kommt und wer sie finanziert?
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Sie brauchen damit nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Schwerpunkte sind die Grundlagen und Voraussetzungen des KSVG, der Kunstbegriff, der Berufsanfängerstatus, das voraussichtliche Arbeitseinkommen, die Beitragsberechnung, Versicherung trotz Nebenjob, Gestaltungs- bzw. Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung sowie die Künstlersozialabgabe bei privaten Musikschulen oder als Bandleader. |